Nachhaltigkeit im Facility Management unter Einhaltung von ESG- und CSRD-Richtlinien
Inzwischen müssen fast alle Unternehmen mit dem Eintritt der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schon bald nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenlegen. Dabei betrifft dies aufgrund der Ausweitung des Anwendungsbereichs nicht mehr nur große, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen. Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Auskunft gelten zwar erst ab 2024, müssen aber rückwirkend bereits für das Jahr 2023…